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1289. Oktober 19. o. O.

in crast. Luce ewang.

Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Liegnitz, urkundet einen Vertrag, den er mit Wilherus, Bürger von Breslau, und Joh. clipiator, bezüglich der Aussetzung von Mocra (Muckerau) zu deutschem Rechte geschlossen, et pro emendatione civitatis nostre Lesnicz (Lissa) curiam nostram dimisimus ad locum qui Crampicz (Krampitz) dicitur und falls die Stadt Lissa mehr Fleisch-, Brot- oder Schuhbänke errichtet, sollen dieselben jenen Beiden gehören. In Muckerau sollen dieselben haben als Lohn für die Aussetzung je die sechste Hufe frei und den dritten Pfennig vom Gerichte, und die Einwohner haben nach Ablauf von 10 Freijahren von der Hufe zu entrichten 6 Scheffel Korn und 6 Scheffel Hafer und einen Vierdung Silbers, so wie einen halben Vierdung als Zehnten, im Uebrigen aber sollen die gedachten Hufen von Muckerau von allen Steuern und Leistungen frei sein und mit allen Rechten zur Stadt Lissa gehören. Die bisher herzogl. Fischereien sollen jenen beiden gehören, und es soll ihnen freistehen, innerhalb des ausgethanen Gebietes einige Mühlen zu errichten.

Z.: Miron, Peter de Gusich, Bert. de Borow, Themo Marschall, Radaxcho, Woizech Rimbaba, Michahel v. Berndorfh, Otto v. Slewicz, Wernher Schartelczain und der herzogl. Notar Frixcho, Ausfert. dieses.


Staatsarch. ältestes Landb. von Breslau f. 3 vo.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.